Beispielbild i.d.R. ist der Aufkleber gelb
Stromabrechnung 2025

Liebe Gartenfreunde,
die Ablesung der Stromzähler in unserer Gartenanlage muss bis spätestens 31.10.2025 erfolgen.
in diesem Jahr starten wir mit einem wichtigen Schritt in der digitalen Erfassung unserer Stromzähler in unserem System. Ab sofort möchten wir zu jedem Stromzähler der Parzellen die Zählernummer sowie das Eichjahr in unserem System hinterlegen.
Das Eichjahr finden Sie – wie auf dem Beispielbild rot markiert – auf einem "gelben" Aufkleber am Zähler.
Hintergrund: Eichgesetz
Nach den gesetzlichen Vorgaben müssen mechanische Stromzähler alle 16 Jahre gewechselt werden. Durch die vollständige Erfassung können wir prüfen, welche Zähler abgelaufen sind und im Laufe des Jahres den notwendigen Austausch planen.
Unser Ziel
Bestandsaufnahme aller Stromzähler
Ermittlung abgelaufener Eichfristen
Bündelung von Austauschaktionen, um eventuell Vereinsrabatte mit Händlern auszuhandeln
Wichtige Hinweise
Der Stromzähler ist Eigentum des Pächters
Kosten für einen Austausch trägt der Pächter
Bitte benutzen Sie hierfür den Vordruck, der sich im Fach unter den Schaukästen befindet.
Auf dem Formular sind folgende Angaben einzutragen.
- Name und Gartennummer
- Zählernummer
- Eichjahr
- aktueller Zählerstand
Das ausgefüllte Formular stecken Sie bitte in die Briefkästen des Vorstandes, alternativ senden Sie uns eine Email.
Hinweis: Die Stromabrechnung erfolgt ab sofort mit der jährlichen Pachtrechnung.
Wir bitten um pünktliche Abgabe, da die Abrechnung sonst nur geschätzt werden kann.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Der Vorstand.

