Kleingärtnerverein Sternhöhe Wahren e.V.
Verfasst am 16.09.2025 um 10:29 Uhr

Stromabrechnung 2025

Beispielbild i.d.R. ist der Aufkleber gelb

Liebe Gartenfreunde,


die Ablesung der Stromzähler in unserer Gartenanlage muss bis spätestens 31.10.2025 erfolgen.


in diesem Jahr starten wir mit einem wichtigen Schritt in der digitalen Erfassung unserer Stromzähler in unserem System. Ab sofort möchten wir zu jedem Stromzähler der Parzellen die Zählernummer sowie das Eichjahr in unserem System hinterlegen.


Das Eichjahr finden Sie – wie auf dem Beispielbild rot markiert – auf einem "gelben" Aufkleber am Zähler.


Hintergrund: Eichgesetz


Nach den gesetzlichen Vorgaben müssen mechanische Stromzähler alle 16 Jahre gewechselt werden. Durch die vollständige Erfassung können wir prüfen, welche Zähler abgelaufen sind und im Laufe des Jahres den notwendigen Austausch planen.


Unser Ziel


  • Bestandsaufnahme aller Stromzähler

  • Ermittlung abgelaufener Eichfristen

  • Bündelung von Austauschaktionen, um eventuell Vereinsrabatte mit Händlern auszuhandeln


Wichtige Hinweise


  • Der Stromzähler ist Eigentum des Pächters

  • Kosten für einen Austausch trägt der Pächter


Bitte benutzen Sie hierfür den Vordruck, der sich im Fach unter den Schaukästen befindet.


Auf dem Formular sind folgende Angaben einzutragen.

  • Name und Gartennummer
  • Zählernummer
  • Eichjahr
  • aktueller Zählerstand


Das ausgefüllte Formular stecken Sie bitte in die Briefkästen des Vorstandes, alternativ senden Sie uns eine Email.


Hinweis: Die Stromabrechnung erfolgt ab sofort mit der jährlichen Pachtrechnung.


Wir bitten um pünktliche Abgabe, da die Abrechnung sonst nur geschätzt werden kann.


Vielen Dank für Ihre Mithilfe!


Der Vorstand.